Sie gilt nach der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt und nach der Roten Liste als gefährdet. Wie das Schneeglöckchen ist auch der Märzenbecher leicht giftig.

Sie gilt nach der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt und nach der Roten Liste als gefährdet. Wie das Schneeglöckchen ist auch der Märzenbecher leicht giftig.